Gestern in den Nachrichten: CDU und SPD sollen sich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt haben, ein Verbot von Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation bei Minderjährigen im geplanten Präventionsgesetz zu verankern. Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, kommentierte diesen Plan gegenüber der Ärztezeitung: “Zum Jugendschutz gehört es auch, Jugendliche vor den Folgen eines falschen Schönheitswahns zu bewahren”. Das ist gut so. Schlecht ist, dass niemand davon redet, auch bariatrische Operationen wie z.B. die Magenverkleinerung bei adipösen Jugendlichen zu verbieten.
Noch im Oktober hatten Chirurgen anlässlich des 4. Weltkongresses der Kinderchirurgen in Berlin vor solchen Eingriffen bei Minderjährigen gewarnt. In den Jahren 2005 bis 2012 wurde allein in Deutschland der Magen-Darm-Trakt von mehr als 1.000 jungen Menschen unter 21 Jahren chirurgisch verkleinert. Dabei ist die Gewichtsreduktion per Operation bei Heranwachsenden ein umstrittener Eingriff mit lebenslangen Folgen. Neben juristischen und ethischen Aspekten seien wichtige medizinische Fragen unbeantwortet, erklärte Philipp O.Szavay, Chefarzt an der Kinderchirurgischen Klinik in Luzern, während einer Pressekonferenz im Rahmen des Kongresses: „Uns fehlen vor allem Informationen über Langzeitergebnisse eines so gravierenden Eingriffs.“ Studien zeigten, dass weniger als 20 Prozent der Jugendlichen nach der Operation die notwendigen Nahrungsergänzungen an Proteinen und Vitaminen einnehmen. Wachstumsstörungen und Mangelerscheinungen sind häufig die Folge. Die Operation abstehender Ohren zu verbieten, einen dramatisch lebensveränderten und irreversiblen Eingriff wie die Magenverkleinerung dagegen weiterhin zuzulassen, wäre eine grobe gesundheitspolitische Fahrlässigkeit! Schluss mit den Schönheitsoperationen – und ebenso mit der Adipositaschirurgie bei Jugendlichen!