Das war leider kein Aprilscherz: Berlins Regierender Bürgermeister, Michael Müller, will Arbeitslose als Ernährungsberater beschäftigen. Müller gehört zu den Protagonisten der Idee, Hartz IV durch einen Staatsdienst für Arbeitslose zu ersetzen, getragen von einem solidarischen Grundeinkommen. Er versteht darunter Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor, in dem ein Mindestlohn von derzeit € 8.84 je Stunde gezahlt wird. Als Beispiel für mögliche geförderte Tätigkeiten werden Hausmeistertätigkeiten, Babysitting, Betreuung von Älteren, Einkaufsdienste für Behinderte, Flüchtlingshilfe genannt und – man höre und staune: E r n ä h r u n g s b e r a t u n g.

 

 

Richtig verstanden – das hat er wohl tatsächlich so gesagt! Wenn es nach Müller ginge, könnten Arbeitslose also prima Ernährungsberatung machen. Ist das nur die lächerliche Schnapsidee eines inkompetenten Politikers oder ist es doch ärgerlich? Es ist noch schlimmer! Man muss sich darüber aufregen und empören. Wenn sich ein Spitzenpolitiker (.. der wissen muss, was er sagt und dafür dann auch verantwortlich ist) so komplett unqualifiziert äußert, muss das alle professionellen und qualifizierten Ernährungsfachkräfte auf die Barrikaden bringen. Das fordert einen #AufschreiErnaehrungsberatung heraus. Müller wusste übrigens ganz sicher, was er da von sich gibt, denn für seine Äußerungen gab es eine Vorlage. Basis für seine Äußerungen war wohl eine aktuelle Kurzanalyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zum solidarischen Grundeinkommen, in dem die Ernährungsberatung im selben Atemzug mit anderen Hilfstätigkeiten wie Babysitting und Einkaufen für Ältere genannt wird.

 

Wenn Spitzenpolitiker wie Müller und der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Jürgen Schupp vom Sozio-oekonomischen Panel des DIW Ernährungsberatung auf eine Stufe mit Handlangertätigkeiten und Hilfsarbeiten für Ungelernte stellen, wird daran erschreckend deutlich, welcher Wert der Ernährungsberatung im öffentlichen bzw. gesellschaftlichen Ansehen beigemessen wird. Wie kann der Bürgermeister der größten deutschen Kommune (richtiger wäre: des Landes Berlin), in deren Schulen sich mehr adipöse Kindern als irgendwo sonst zum Unterricht schleppen, auf die abstruse Idee kommen, Ernährungsberatung als Beschäftigungstherapie für Langzeitarbeitslose zu diskutieren?

 

Hier rächt sich zudem die Tatsache, dass Ernährungsberatung bis heute keine geschützte Berufsbezeichnung ist, mit der absurden Folge, dass im Grunde z.B. auch ein ungelernter Langzeitarbeitsloser tatsächlich ungestraft als Ernährungsberater auftreten könnte. Tatsächlich braucht es für qualifizierte Ernährungsberatung entweder die Grundlage eines akademischen Studiums ( wie bei den zum Ernährungsberater zertifizierten Oecotrophologen) oder die dreijährige Ausbildung eines nichtärztlichen Heilberufs (Diätassistenten). Jenseits solcher Formalien ist mit dem Vorschlag, falls er größere Verbreitung findet, ein desaströser Imageschaden für die qualifizierte Ernährungsberatung verbunden, der zu dem Vorurteil führt: „Ernährungsberatung? Kann doch jeder!“ Vom möglichen wirtschaftlichen Schaden ganz zu schweigen: Der Vorschlag entwertet die Arbeit von Ernährungsfachkräften. Mit ihm senken Müller und Genossen den Wert einer Stunde Ernährungsberatung im öffentlichen Ansehen auf den Mindestlohn von € 8,84.

 

Ernährungsfachkräfte waren schon immer zu geduldig, um ihre Interessen offensiv zu vertreten und für ihren Berufsstand zu kämpfen. Damit sollte spätestens jetzt Schluss sein. Gefragt sind hier an erster Stelle die Berufs- und Fachverbände. Schließlich ist der größte Teil ihrer Mitglieder beruflich im Bereich der qualifizierten Ernährungsberatung tätig. Im Sinne ihrer Mitglieder Position zu beziehen und deren berechtigte Interessen wirkungsvoll öffentlich einzufordern und zu vertreten gehört schließlich zu ihren zentralen Aufgaben. Wer übrigens nicht so lange warten will, bis die Verbände sich regen, kann sich auch schon mal in Eigenregie bitter beschweren. Der-Regierende-Buergermeister@senatskanzlei.berlin.de ist die richtige E-Mail Adresse dafür. Zudem könnte man seinem Ärger auch unter dem Hashtag #AufschreiErnaehrungsberatung  Luft machen.